Neuer EEG-Rechner von B³ pünktlich zum EEG 2009

Zum 1.1.2009 trat das neue Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG) in Kraft.
Ab diesem Stichtag gelten damit auch für die Biogaserzeugung neue Rahmenbedingungen und damit verändern sich unter Umständen substrat- und anlagenspezifisch Ihre Erlöse.
Anlagenkonzepte für Neubau, Ausbau und Optimierung von Biogasanlagen erfordern gegebenenfalls eine Neubewertung.
Die Ermittlung von EEG-Erlösen ist eine Sache. Die Bewertung von Änderungsmaßnahmen auf die Wirtschaftlichkeit einer Anlage eine andere. Je genauer die vorliegenden Zahlen, desto besser abgesichert ist die strategische Planung.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

UNSER EEG-Rechner kann mehr!

Wir haben für Sie einen neuen EEG-Rechner entwickelt, der Ihnen auf vielfältige Fragen eine Antwort geben kann:

  • Sollte das derzeitige Anlagenkonzept aufgrund des EEG 2009 verändert werden?
  • Welche konzeptionelle Änderungen machen für eine Anlage Sinn?
  • Welche Neu-Investition verhilft mir zu einer besseren Wirtschaftlichkeit?
  • Mit Re-Powering in die Gewinnzone?
  • Mit welchem Substrat-Mix erziele ich die höchsten Erlöse bzw. Gewinne?
  • Wie sollte der zukünftige Energiepflanzenanbau einer Anlage umstrukturiert werden?
  • Welche zusätzlichen Inpustoffe lassen sich wirtschaftlich in den bisherigen Mix integrieren?
  • Unter welchen Bedingungen lohnen sich Aufschlußverfahren bzw. Zusatzmittel?
Wir beraten Sie gerne bei Ihren anstehenden Entscheidungen für 2009.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unweltgutachten
Gemäß EEG 2009 erfordern folgende Boni einen Nachweis durch zugelassene Umweltgutachter:
  • NawaRo-Bonus
  • Gülle-Bonus
  • Landschaftspflege-Bonus
  • KWK-Bonus
B³ berät seit 5 Jahren erfolgreich im Bereich der Bioenergienutzung und verfügt über als Umweltgutachter zertifizierte Mitarbeiter und Partner.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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