Übergangsregelung zum Nachreichen von Nachhaltigkeitsnachweisen gemäß (BioSt-NachV) bis zum 31. März 2011

Wir möchte Sie auf die Übergangsregelung zum Nachreichen von Nachhaltigkeitsnachweisen gemäß (BioSt-NachV) bis zum 31. März 2011 aufmerksam machen, die das BMELV erwirkt hat. Ein entsprechendes Dokument ist angehängt.

[Übergangsregelung]

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